Kleinunternehmer-Grenze 2026: 25.000 € und 100.000 € erklärt
Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und führen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Dafür gibt es zwei Umsatzgrenzen.
Die zwei Grenzen
- Vorjahr: höchstens 25.000 € Gesamtumsatz.
- Laufendes Jahr: höchstens 100.000 € Gesamtumsatz.
Beide Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Wird eine der beiden Grenzen überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung.
Beispiele
- Vorjahr 18.000 €, bisher 9.000 €, ab jetzt 1.500 € pro Monat: Das Jahr endet bei etwa 18.000 €. Beide Grenzen sind eingehalten, und auch für das nächste Jahr liegt der Umsatz unter 25.000 €.
- Vorjahr 27.000 €: Die Vorjahresgrenze ist überschritten, die Kleinunternehmerregelung gilt im laufenden Jahr nicht.
- Dieses Jahr bisher 30.000 €: Das ist noch unter 100.000 €, aber das Folgejahr ist dann nicht mehr als Kleinunternehmer möglich.
Was dann?
Wer die Regelung verlässt, weist Umsatzsteuer aus und meldet sie. Preise müssen dann neu kalkuliert werden: Bei 19 % ergibt ein Endpreis von 100 € nur noch etwa 84,03 € netto. Der Rechner zeigt dir diesen Unterschied.
Diese Seite ist eine Orientierung. Für deine Situation entscheiden Gesetz und Finanzamt.
Quellen
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und das Finanzamt; im Zweifel frag eine Steuerberatung. Stand: November 2026